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20/08 UrheberrechtNorm
BewG 1955 §79 Abs2;Rechtssatz
Zahlungen an Lizenzgeber können bei der Ermittlung des Wertes von Werknutzungsrechten nicht abgezogen werden. Nur Schulden können - sofern sie überhaupt in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Inlandsvermögen stehen - bei der Ermittlung des Inlandsvermögens abgezogen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998130133.X04Im RIS seit
14.01.2002