Index
62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0125 E 22. Oktober 1996 RS 9 (hier betreffend die Frage, ob ein Umweltmanagement-Lehrgang § 12 Abs 3 lit f AlVG oder § 12 Abs 5 AlVG zuzuordnen ist)Stammrechtssatz
Der Aufbaulehrgang Elektronik an der Höheren technischen Lehranstalt für Berufstätige stellt keinen Lehrgang iSd § 12 Abs 3 lit f AlVG und demgemäß auch kein Studium iSd § 12 Abs 4 AlVG dar, weil die Ausbildung an einer solchen Schule auf Personen zugeschnitten ist, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden (vgl § 6 Abs 2 SchulzeitV 1991); im Beschwerdefall ist daher die Tatbestandsvoraussetzung eines Werkstudiums von mehr als 18 Wochen im letzten Jahr vor Eintritt der Arbeitslosigkeit iSd § 12 Abs 4 AlVG nicht erfüllt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080258.X05Im RIS seit
14.02.2002