RS Vwgh 2000/6/7 2000/03/0102

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §66 Abs4;
StVO 1960 §5 Abs2;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/11/14 97/02/0431 1

Stammrechtssatz

Der Vorwurf des "Lenkens" iSd § 5 Abs 2 StVO schließt den bloßen "Verdacht" des Lenkens in sich. Durch die diesbezügliche Änderung des Spruches des erstinstanzlichen Straferkenntnisses durch die Behörde zweiter Instanz ist der Besch nicht in seinen Verteidigungsrechten beeinträchtigt oder der Gefahr einer Doppelbestrafung ausgesetzt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000030102.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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