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21/03 GesmbH-RechtNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Nach § 92 Abs 1 GmbHG finden alle in diesem Gesetz hinsichtlich der Geschäftsführer getroffenen Bestimmungen sinngemäß auch im Bezug auf die Liquidatoren Anwendung, weshalb einem Liquidator auch die Vertretung der in Liquidation befindlichen Gesellschaft nach außen zukommt (vgl § 18 GmbHG). Daher ist es nicht rechtswidrig, wenn die Behörde der Gesellschaft im Wege einer an den Liquidator als dem nach außen vertretungsbefugten Organ gerichteten Aufforderung, zu den Verfahrensergebnissen Stellung zu nehmen, Parteiengehör gewährt
Schlagworte
Parteiengehör Unmittelbarkeit Teilnahme an Beweisaufnahmen Vertretungsbefugter juristische PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030108.X01Im RIS seit
21.12.2000