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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
BetriebsO 1994 §2;Rechtssatz
Die Behörde hat die Frage der Vertrauenswürdigkeit iSd § 2 BetriebsO 1994 unabhängig davon zu beurteilen, ob die in Frage stehende Person unbescholten ist oder nicht. Es kann der Behörde nicht verwehrt sein, alle ihr bekannt gewordenen, in dieser Hinsicht beachtlich erscheinenden Tatsachen in ihre Erwägungen einzubeziehen (vgl dazu sinngemäß das E vom 25. September 1956, 699/55, VwSlg. 4142 A/1956; vgl auch das zu § 6 Abs 1 Z 3 BetriebsO 1994 ergangene E vom 12. Juli 1995, Zl 95/03/0003, wonach ein vor dem - in dieser Bestimmung genannten - 5-Jahres-Zeitraum gesetztes Verhalten beachtlich ist, wenn es in der Weise ausstrahlt, dass es allein oder in Verbindung mit anderen Umständen in Bezug auf diesen Zeitraum der Annahme der Vertrauenswürdigkeit entgegengestanden ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998030299.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
29.07.2010