RS Vwgh 2000/6/8 99/20/0284

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2000
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §38 Abs5;
B-VG Art131 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/01/0326 E 16. September 1999 RS 1 (hier betreffend den Umstand, dass dem Asylantrag mittlerweile stattgegeben worden ist)

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass der Asylantrag mittlerweile abgewiesen und schließlich zurückgezogen wurde, führt nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ist doch die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Inneres ein von den Verfahrensparteien und den beteiligten Behörden losgelöstes Kontrollinstrument zur Prüfung, ob der angefochtene Bescheid in objektiver Weise rechtmäßig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 1999, Zl. 98/20/0304, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200284.X01

Im RIS seit

16.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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