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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §38 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/01/0326 E 16. September 1999 RS 1 (hier betreffend den Umstand, dass dem Asylantrag mittlerweile stattgegeben worden ist)Stammrechtssatz
Der Umstand, dass der Asylantrag mittlerweile abgewiesen und schließlich zurückgezogen wurde, führt nicht zur Gegenstandslosigkeit des vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, ist doch die Beschwerdelegitimation des Bundesministers für Inneres ein von den Verfahrensparteien und den beteiligten Behörden losgelöstes Kontrollinstrument zur Prüfung, ob der angefochtene Bescheid in objektiver Weise rechtmäßig ist (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. Jänner 1999, Zl. 98/20/0304, mwN).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200284.X01Im RIS seit
16.05.2001