RS Vwgh 2000/6/8 99/20/0597

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Veröffentlicht am 08.06.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der Begriff "inländische Fluchtalternative" trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die wohlbegründete Furcht vor Verfolgung iSd

Artikel 1 Abschnitt A Z 2 FlKonv, wenn sie die Flüchtlingseigenschaft begründen soll, auf das gesamte Staatsgebiet des Heimatstaates des Asylwerbers beziehen muss (Hinweis E vom 8.10.1980, 3275/79, VwSlg 10255 A/1980).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200597.X04

Im RIS seit

14.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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