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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Maßnahmen des Staates, die nur der Ausforschung von gesuchten Personen dienen (Befragungen, Hausdurchsuchungen, kurzfristige Haft), ohne dass die Maßnahmen in Wahrheit auf die Verfolgung des Betroffenen aus asylrechtlich relevanten Gründen abzielen, sind kein Asylgrund (Hinweis E 6.3.1996, 95/20/0130).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200597.X01Im RIS seit
14.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2015