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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Die Voraussetzung "wohlbegründeter Furcht" wird in der Regel nur erfüllt, wenn zwischen den Umständen, die als Grund für die Ausreise angegeben werden, und der Ausreise selbst ein zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl zur dabei notwendigen Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das E vom 7.11.1995, Zl 94/20/0793).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200597.X02Im RIS seit
14.05.2001Zuletzt aktualisiert am
13.05.2015