RS Vwgh 2000/6/8 99/20/0597

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Veröffentlicht am 08.06.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FlKonv;

Rechtssatz

Die Voraussetzung "wohlbegründeter Furcht" wird in der Regel nur erfüllt, wenn zwischen den Umständen, die als Grund für die Ausreise angegeben werden, und der Ausreise selbst ein zeitlicher Zusammenhang besteht (vgl zur dabei notwendigen Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls das E vom 7.11.1995, Zl 94/20/0793).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200597.X02

Im RIS seit

14.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.05.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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