Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §32 Abs2;Rechtssatz
Entsprechen - auch unter Berücksichtigung des Berufungsvorbringens (im abgekürzten Berufungsverfahren nach § 32 AsylG 1997 besteht in Bezug auf die Abweisung von Anträgen als OFFENSICHTLICH UNBEGRÜNDET kein Neuerungsverbot) - die Angaben des Asylwerbers über eine Bedrohungssituation in dem von ihm als seinen Herkunftsstaat bezeichneten Staat offensichtlich nicht den Tatsachen, weil seinem Vorbringen keinerlei Glaubwürdigkeit zukommt, so liegt in Ermangelung eines SONSTIGEN HINWEISES auf eine asylrelevante Verfolgungsgefahr ein offensichtlich unbegründeter Asylantrag im Sinne des § 6 Z 3 AsylG 1997 vor (Hinweis E 23.7.1999, 98/20/0464).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200366.X01Im RIS seit
20.11.2000