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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Der aus den Schilderungen des Asylwerbers allein ableitbare Umstand, dass er mangels seiner Bereitschaft, der Geheimgesellschaft UKBONI beizutreten, Nachteile zu befürchten hätte, ist für sich allein nicht ausreichend, eine Verfolgung aus Gründen der Konvention als gegeben anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200203.X02Im RIS seit
05.10.2001