RS Vwgh 2000/6/8 99/20/0203

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Veröffentlicht am 08.06.2000
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Der aus den Schilderungen des Asylwerbers allein ableitbare Umstand, dass er mangels seiner Bereitschaft, der Geheimgesellschaft UKBONI beizutreten, Nachteile zu befürchten hätte, ist für sich allein nicht ausreichend, eine Verfolgung aus Gründen der Konvention als gegeben anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999200203.X02

Im RIS seit

05.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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