RS VwGH Erkenntnis 2000/06/19 2000/16/0199

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2000
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Vorabentscheidungsverfahren: * Ausgesetztes Verfahren: 99/16/0163 B 5. Juli 1999 * EuGH-Entscheidung: EuGH 61997J0437 9. März 2000 Rechtssatz

Wenn der Gesetzgeber normiert, der Haftungspflichtige habe im Fall der Selbstbemessungsabgabe das Recht zur Berichtigung der Abgabenerklärung, dann ist ihm auch in der Weise Kenntnis von den Abgabenerklärungen, den Revisionsberichten und den erforderlichen Unterlagen zu verschaffen, um ihn in die Position des damaligen Steuerschuldners zu versetzen und ihm die Möglichkeit der Abgabe einer berichtigten vom damaligen Steuerschuldner abgegebenen Abgabenerklärung zu geben. Ist er auf Grund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht in der Lage, eine solche Berichtigung vorzunehmen, dann kann ihm nicht mit Recht der Vorwurf der Unterlassung einer solchen Berichtigung gemacht werden.

Im RIS seit
27.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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