RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2000
beobachten
merken

Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §4 Abs1;

Rechtssatz

Gerade für den umsatzsteuerrechtlichen Leistungsaustausch ist von entscheidender Bedeutung, zwischen welchen Personen Umsätze getätigt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150006.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten