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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §4 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;Rechtssatz
Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Arbeitnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit betriebliche Erwägungen maßgebend sind (Hinweis E 17.9.1990, 89/15/0019).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150169.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013