RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2000
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/15/0170 Besprechung in:GeS aktuell 9/2007, S 390-402;

Rechtssatz

Stellt der Betriebsinhaber einem seiner Arbeitnehmer für dessen Wohnzwecke eine Eigentumswohnung zur Verfügung, so dient diese dann betrieblichen Zwecken, wenn für die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit betriebliche Erwägungen maßgebend sind (Hinweis E 17.9.1990, 89/15/0019).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150169.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten