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61/01 FamilienlastenausgleichNorm
FamLAG 1967 §2 Abs5 litb;Rechtssatz
Ob im § 2 Abs 5 lit b FamLAG Fiktionen für die Haushaltszugehörigkeit bei auswärtiger Berufsausübung aufgestellt werden, hat für die Prüfung eines ständigen Auslandsaufenthaltes iSd § 5 Abs 4 FamLAG des außerdem nur in Schulausbildung gestandenen Sohnes keine Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998150016.X05Im RIS seit
11.07.2001