RS Vwgh 2000/6/20 98/15/0066

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Veröffentlicht am 20.06.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §26 Z5;
EStG 1988 §26 Z5;

Rechtssatz

Im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 hat der Ersatz der tatsächlichen Kosten des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gezählt (§ 26 Z 5 EStG 1972); das EStG 1988 hat aber eine solche Regelung nicht übernommen, sondern in § 26 Z 5 nur eine Regelung für die tatsächliche Beförderung der Arbeitnehmer (im Werkverkehr) getroffen (Hinweis ErlRV und Finanzausschussbericht zu § 26 Z 5 EStG 1988).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998150066.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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