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66/02 Andere SozialversicherungsgesetzeNorm
BSVG §2 Abs1 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/08/0128 E 18. Juni 1991 VwSlg 13456 A/1991 RS 6Stammrechtssatz
Besteht zwischen Ehegatten eine allgemeine bzw eine den landwirtschaftlichen forstwirtschaftlichen Betrieb zur Gänze umfassende beschränkte Gütergemeinschaft, so wird der Betrieb auch dann auf Rechnung und Gefahr beider Ehegatten geführt, wenn einer der beiden nicht persönlich mitarbeitet, außer, die Ehegatten hätten hievon abweichende - gleich Ehepakten formbedürftige - Abreden getroffen (Hinweis E 22.9.1983, 81/08/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996080008.X01Im RIS seit
20.11.2000