RS Vwgh 2000/6/21 95/08/0302

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Veröffentlicht am 21.06.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AVG §13a;
AVG §37;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/08/0145 E 11. Mai 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Im Hinblick darauf, daß eine Belehrung über die Rechtsfolgen der Unterlassung einer Kontrollmeldung eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung für den Eintritt der Rechtsfolgen des § 49 Abs 2 AlVG darstellt, bedarf es einer derartigen Feststellung bzw Auseinandersetzung durch die belangte Behörde (Hinweis E 19.9.1989, 88/08/0295).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995080302.X02

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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