RS Vwgh 2000/6/21 95/08/0302

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Veröffentlicht am 21.06.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §49 Abs2;
AVG §13a;

Rechtssatz

Jedenfalls unter der Voraussetzung, dass dem Arbeitslosen in den vergangenen Jahren keine Kontrollmeldungen vorgeschrieben wurden, vermag die bloße Übergabe der "Terminkarte", in der auf die ebenfalls wiedergegebene Bestimmung des § 49 Abs 2 AlVG hingewiesen wird, keine ausreichende Rechtsbelehrung im Sinne des § 49 Abs 2 AlVG darzustellen. In diesem Fall bedarf es - der Bestimmung des § 13a AVG entsprechend - einer zusätzlichen mündlichen (oder schriftlichen) Belehrung

(Hinweis E 11.5.1993, 92/08/0145).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995080302.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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