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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AlVG 1977 §49 Abs2;Rechtssatz
Jedenfalls unter der Voraussetzung, dass dem Arbeitslosen in den vergangenen Jahren keine Kontrollmeldungen vorgeschrieben wurden, vermag die bloße Übergabe der "Terminkarte", in der auf die ebenfalls wiedergegebene Bestimmung des § 49 Abs 2 AlVG hingewiesen wird, keine ausreichende Rechtsbelehrung im Sinne des § 49 Abs 2 AlVG darzustellen. In diesem Fall bedarf es - der Bestimmung des § 13a AVG entsprechend - einer zusätzlichen mündlichen (oder schriftlichen) Belehrung
(Hinweis E 11.5.1993, 92/08/0145).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995080302.X03Im RIS seit
18.10.2001