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L24005 Gemeindebedienstete SalzburgNorm
BDG 1979 §124 Abs3 impl;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/09/0231Rechtssatz
§ 124 Abs 3 BDG/GdBG Slbg räumt nur ein Ablehnungsrecht hinsichtlich der im Verhandlungsbeschluss dem Beschuldigten bekannt gegebenen Senatsmitglieder einschließlich der Ersatzmitglieder mit Wirkung für die Durchführung der Verhandlung und der anschließenden Erkenntnisfindung ein, jedoch kein Recht pro futuro auf die Zusammensetzung eines Senates zur Beschlussfassung über einen - späteren - Verhandlungsbeschluss.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999090230.X04Im RIS seit
19.07.2001