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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §118 Abs1 Z2;Rechtssatz
Ein weisungswidriges Verhalten kann dem Beschuldigten nur dann vorgeworfen werden, wenn ihm die Weisung tatsächlich bekannt war oder ihm vorzuwerfen ist, dass sie ihm nicht bekannt geworden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997090326.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
18.04.2012