RS Vwgh 2000/6/26 2000/17/0109

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Veröffentlicht am 26.06.2000
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/05 Verbrauchsteuern

Norm

FinStrG §25;
FinStrG §33;
FinStrG §34;
FinStrGNov 1975 Art3;
GasölStBG §6 Abs3 idF 197/335;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den diesbezüglich klaren Wortlaut der Regelung bezieht sich der Ausschluss der Anwendung des § 25 FinStrG in § 6 Abs 3 GasölStBG idF des Art III der FinStrGNov 1975 nur auf Abgabenhinterziehungen (nach Abs 1) und nicht auch auf fahrlässige Abgabenverkürzungen. Dafür spricht auch die differenzierende Terminologie des FinStrG (vgl § 33 und § 34), Entstehungsgeschichte der Regelung sowie ein Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien (Hinweis 1548 BlgNR, 13. GP, S 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000170109.X01

Im RIS seit

04.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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