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L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
AVG §37;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/17/0220 E 22. Jänner 2001Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/17/0296 E 25. Jänner 1999 RS 1Stammrechtssatz
Die Verletzung der Auskunftspflicht nach § 1a Wr ParkometerG ist zwar ein so genanntes Ungehorsamsdelikt, damit wird aber nur eine Schuldvermutung (betreffend die subjektive Tatseite) begründet, nicht aber die Vermutung eines gesetzwidrigen Handelns (hier: Bekanntgabe einer unrichtigen Adresse). Dieses ist von der Beh nachzuweisen, den Beschuldigten trifft insoweit nur eine Mitwirkungspflicht.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000170057.X02Im RIS seit
14.02.2002Zuletzt aktualisiert am
19.03.2009