RS Vwgh 2000/6/27 2000/14/0066

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Veröffentlicht am 27.06.2000
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

ABGB §1151;
EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs1;
FamLAG 1967 §41 Abs2 idF 1993/818;
FamLAG 1967 §41 Abs3 idF 1993/818;
GmbHG §15;
GmbHG §18;

Rechtssatz

Aus dem Fixbezug und dem Anspruch auf Reisekostenersatz ergibt sich das Fehlen eines Unternehmerrisikos. Insb im Hinblick auf das Fehlen des Unternehmerwagnisses kann der Beh nicht entgegengetreten werden, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als solche nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 qualifiziert hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000140066.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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