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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1151;Rechtssatz
Aus dem Fixbezug und dem Anspruch auf Reisekostenersatz ergibt sich das Fehlen eines Unternehmerrisikos. Insb im Hinblick auf das Fehlen des Unternehmerwagnisses kann der Beh nicht entgegengetreten werden, wenn sie nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Einkünfte des Gesellschafter-Geschäftsführers als solche nach § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 qualifiziert hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000140066.X01Im RIS seit
01.06.2001