RS Vwgh 2000/6/27 99/14/0330

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Veröffentlicht am 27.06.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §32 Z1 lita;

Rechtssatz

Entschädigungen fallen dann unter § 32 Z 1 lit a EStG 1988, wenn auch die Einnahmen, für die Ersatz geleistet wird, steuerpflichtig wären (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 32 Tz 6.2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999140330.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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