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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
BewG 1955 §12;Rechtssatz
Beim Anlagevermögen liegt der Teilwert im Hinblick auf die vom betrieblichen Zusammenhang ausgehende Wertsteigerung regelmäßig über dem gemeinen Wert (Einzelveräußerungspreis) und kann selbst im ungünstigsten Fall nicht darunter sinken (Hinweis E 11.6.1991, 90/14/0175).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1995140083.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
15.07.2008