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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/11/0311 99/11/0312 99/11/0313Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/09/0410 B 19. Jänner 1995 RS 4Stammrechtssatz
Die bloße Kenntnisnahme eines Bescheides durch Akteneinsicht ist einem tatsächlichen Zukommen nach § 7 ZustG nicht gleichzusetzen (Hinweis E 29.6.1984, 83/02/0555).
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Bescheidcharakter der bekämpften Erledigung Vorhandensein eines bekämpfbaren Bescheides Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999110193.X01Im RIS seit
03.04.2001