RS Vwgh 2000/6/28 97/13/0002

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Veröffentlicht am 28.06.2000
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §115;
FinStrG §33 Abs1;
FinStrG §33 Abs2 lita;

Rechtssatz

Für die Bestrafung eines Täters nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG sind klare und eindeutige Feststellungen erforderlich, die eine Beurteilung der Frage zulassen, ob der Täter nicht ohnehin den Tatbestand nach § 33 Abs 1 FinStrG hinsichtlich der Jahresumsatzsteuer erfüllt hat (Hinweis E 15.12.1993, 93/13/0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130002.X02

Im RIS seit

08.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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