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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Nach der Lebenserfahrung kann davon ausgegangen werden, dass in Autowracks, die auf unbefestigtem Boden gelagert werden, umweltrelevante Mengen an gefährlichen Anteilen und Inhaltsstoffen enthalten sind, und es daher keiner detaillierten Untersuchung der Autowracks bedarf, um von einem derartigen Sachverhalt ausgehen zu können. In einem solchen Fall ist es Sache des Bf (hier Mieter des Grundstücks, auf dem die Autowracks gelagert werden), präzise anzugeben, dass und aus welchen Gründen diese Annahme im seinem Fall nicht zutreffen sollte (Hinweis E 25.3.1999, 99/07/0002; E 13.4.2000, 99/07/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000070037.X01Im RIS seit
20.11.2000