RS Vwgh 2000/6/29 2000/07/0018

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Veröffentlicht am 29.06.2000
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L37131 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Burgenland
L82401 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Burgenland

Norm

AWG Bgld 1993 §12 Abs1;

Rechtssatz

Mit der Benutzung eines Wohnwagens geht erfahrungsgemäß der Anfall von Müll einher. Dass dieser Anfall nicht während des ganzen Jahres kontinuierlich erfolgt, ändert an der Regelmäßigkeit nichts. Regelmäßigkeit iSd § 12 Abs 1 Bgld AWG 1994 bedeutet, dass Abfall nicht bloß ausnahmsweise anfällt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070018.X02

Im RIS seit

02.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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