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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Einbringung einer Amtshaftungsklage (wegen Nichtausfolgung von Christbaumplomben) wegen Aussichtslosigkeit.
Der Einschreiter bringt in seiner Eingabe nichts vor, was zur Bejahung der Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes führen könnte; eine Amtshaftungsklage wäre vor den ordentlichen Gerichten auszutragen (vgl §1 AHG).
(ebenso: B2269/00, B v 18.12.00).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2000:B2260.2000Dokumentnummer
JFR_09998782_00B02260_01