RS Vwgh 2000/6/29 97/07/0160

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Veröffentlicht am 29.06.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §34 Abs1;
VwGG §42 Abs1;

Rechtssatz

Der VwGH, der nach § 42 Abs 1 zweiter Satz VwGG über eine Bescheidbeschwerde nur mit Abweisung der Beschwerde oder Aufhebung des angefochtenen Bescheides vorgehen kann, hat keine Zuständigkeit für einen Ausspruch des Inhalts, dass der angefochtene Bescheid für nichtig erklärt wird.

Schlagworte

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997070160.X01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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