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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AsylG 1997 §38 Abs5;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/20/0318 E 21. Oktober 1999 RS 1Stammrechtssatz
Die Beschwerdelegitimation nach § 38 Abs 5 AsylG 1997 ist ein von den Verfahrensparteien losgelöstes Kontrollinstrument zur Prüfung, ob der angefochtene Bescheid in objektiver Weise rechtmäßig ist. Aus diesem Grund führt auch die bekannt gegebene Auswanderung des Asylwerbers in die USA während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens - anders als im Fall der Beschwerde eines Asylwerbers und seiner danach erfolgten Auswanderung (Hinweis E 2.7.1998, 98/20/0030) - nicht zu einer Gegenstandslosigkeit der Beschwerde.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999200334.X01Im RIS seit
02.07.2001