RS Vwgh 2000/6/29 2000/07/0029

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.2000
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §38 Abs1;

Rechtssatz

Die Bewilligung nach § 38 Abs 1 WRG ist zu erteilen, wenn durch das Vorhaben weder öffentliche Interessen beeinträchtigt, noch wasserrechtlich geschützte Rechte Dritter verletzt werden (Hinweis E 20.9.1983, 83/07/0028).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000070029.X01

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten