RS Vwgh 2000/6/29 99/07/0114

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Veröffentlicht am 29.06.2000
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §138 Abs1;

Rechtssatz

Für ein behördliches Einschreiten nach § 138 Abs 1 WRG ist es ohne Bedeutung, ob bereits eine Gewässerverunreinigung durch eine eigenmächtige Neuerung eingetreten ist

(Hinweis E 23.5.1995, 91/07/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070114.X04

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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