RS Vwgh 2000/6/29 99/07/0217

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Veröffentlicht am 29.06.2000
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L66106 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

EinforstungsLG Stmk 1983 §58 Abs1;
FlVfGG §42 Abs1;
WWSGG §37;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/07/0218

Rechtssatz

Auch in einem Provisorium durch Übergangsverfügung dürfen nicht mit Weiderechten belastete Flächen nicht an Weideberechtigte zugeteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1999070217.X01

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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