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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art7;Rechtssatz
Die Äußerungen eines Lehrers, mit denen er einerseits die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlost und anderseits den Grundsatz der Gleichheit von Mann und Frau verneint hat, stellen einen schwer wiegenden Vertrauensbruch gegenüber dem Dienstgeber dar, der geeignet ist, diesen Lehrer des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen zu lassen. Bei dem ihm vorgeworfenen Verhalten handelt es sich nicht um eine einmalige Entgleisung, sondern um die offensichtliche Kulmination eines wiederholten derartigen Fehlverhaltens gegenüber Schülern. Damit durfte die Disziplinaroberkommission von der Vertrauensunwürdigkeit des Beschuldigten als Lehrer ausgehen und zu Recht die Weiterbeschäftigung dieses Lehrers als unzumutbar erachten (Hinweis E 15.3.2000, 97/09/0182; ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000090006.X07Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.10.2013