RS Vwgh 2000/7/4 96/05/0302

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Veröffentlicht am 04.07.2000
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §4;
ZustG §8 Abs1;
ZustG §8 Abs2;

Rechtssatz

Bei einer 14-monatigen Abwesenheit muss eine Änderung der Abgabestelle im Sinne des § 8 Abs 1 ZustG angenommen werden (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1996050302.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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