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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ob eine die Gestaltung eines Kleingartens betreffende Baulichkeit im Sinne des § 16 Abs 2 Wr KlGG 1996 für die kleingärtnerische Nutzung erforderlich ist, stellt keine verfassungsrechtlich bedenkliche Ermessensentscheidung der Behörde dar, vielmehr ist dieses Tatbestandsmerkmal sachverhaltsmäßig auf fachkundiger Basis zu ermitteln und aus der sodann von der Behörde getroffenen Feststellung die rechtliche Schlussfolgerung (Erforderlichkeit für die kleingärtnerische Nutzung) zu ziehen.
Schlagworte
ErmessenBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050011.X03Im RIS seit
30.08.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012