RS Vwgh 2000/7/4 98/12/0235

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Veröffentlicht am 04.07.2000
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §137 Abs3;

Rechtssatz

Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden Arbeitsplätzen setzt voraus, dass diese Arbeitsplätze hinsichtlich der im § 137 Abs 3 BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden (Hinweis E 14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1998120235.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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