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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §137 Abs3;Rechtssatz
Der für die Einstufung eines konkreten Arbeitsplatzes notwendige Vergleich mit den als Richtverwendung genannten in Frage kommenden Arbeitsplätzen setzt voraus, dass diese Arbeitsplätze hinsichtlich der im § 137 Abs 3 BDG 1979 genannten Kriterien untersucht und sodann in das Funktionszulagenschema eingeordnet werden (Hinweis E 14.5.1998, 96/12/0306, VwSlg 14895 A/1998).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1998120235.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008