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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10 idF 1996/042;Rechtssatz
Tatbestandsvoraussetzung für die Zulässigkeit der Baulichkeit nach § 16 Abs 2 Wr KlGG 1996 ist nicht, ob die Anlage (Stützmauern und Anschüttung) der kleingärtnerischen Nutzung entspricht, sondern ob sie hiefür erforderlich ist. Sind die zu beurteilenden baulichen Maßnahmen nicht hiefür erforderlich, kommt nur ein Abtragungsauftrag bzw Entfernungsauftrag und kein Herstellungsauftrag in Betracht.
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000050011.X04Im RIS seit
30.08.2001Zuletzt aktualisiert am
09.02.2012