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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §17;Rechtssatz
Wenn auch eine bloße Akteneinsicht des Beschuldigten keine taugliche Verfolgungshandlung gemäß § 32 Abs 2 VStG darstellt (Hinweis E vom 24. September 1997, Zl 97/03/0090), ist das Rechtshilfeersuchen, dem sich sowohl der Vorwurf einer Übertretung des § 5 Abs 2 StVO als auch (durch einen Hinweis auf die Anzeige eines näher bezeichneten Gendarmeriepostens) der diesem zugrundeliegende Sachverhalt entnommen werden kann, eine die Verfolgungsverjährung unterbrechende Verfolgungshandlung im Sinne des § 31 Abs 1 und § 32 Abs 2 VStG, wobei es unerheblich ist, ob der Beschuldigte hievon Kenntnis erlangt hat (Hinweis E vom 23. September 1992, Zl 92/03/0107).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000030003.X01Im RIS seit
12.06.2001