Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Da die Verfolgungshandlung gegen einen Beschuldigten das ihm zur Last gelegte Handeln unter Berücksichtigung sämtlicher gemäß § 44a Z 1 VStG in den Spruch des Straferkenntnisses aufzunehmenden Tatbestandselemente der verletzten Verwaltungsvorschrift gemäß § 44a Z 2 VStG näher konkretisieren und individualisieren muss (Hinweis E 12.5.1989, 87/17/0152), ist im Sinne des E VS 27.6.1984, 82/03/0218, VwSlg 11478 A/1984, zu folgern, dass auch eine Verfolgungshandlung einer BERICHTIGENDEN Auslegung (mag bei der Angabe der Tatzeit auch ein Schreibfehler unterlaufen sein) nicht zugänglich ist.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Verwaltungsvorschrift Mängel im SpruchMängel im Spruch SchreibfehlerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997030081.X03Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
06.03.2009