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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AufG 1992 §6 Abs1 impl;Rechtssatz
Andere Personen als der im Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nach § 8 Abs 1 FrG 1997 antragslegitimierte Fremde (hier: Vater und gesetzlicher Vertreter im Verfahren seiner Tochter, die den Antrag gestellt hat) haben in diesem Verfahren keine Parteistellung (ausführliche Begründung im Erkenntnis).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000190025.X01Im RIS seit
02.07.2001