RS Vwgh 2000/7/7 2000/19/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs1 impl;
AVG §63 Abs1;
AVG §8;
FrG 1997 §8 Abs1;
MRK Art8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Andere Personen als der im Verfahren zur Erteilung einer Niederlassungsbewilligung nach § 8 Abs 1 FrG 1997 antragslegitimierte Fremde (hier: Vater und gesetzlicher Vertreter im Verfahren seiner Tochter, die den Antrag gestellt hat) haben in diesem Verfahren keine Parteistellung (ausführliche Begründung im Erkenntnis).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000190025.X01

Im RIS seit

02.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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