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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1380;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschuldigkeiten gemäß § 67 Abs 10 ASVG - Der Beschwerdeführer macht geltend, die Bezahlung der bescheidmäßig festgesetzten Haftungssumme von S 214.566,79 nehme ihm die Möglichkeit, seine rechtliche Position "darzulegen und zu verteidigen", worin er einen unverhältnismäßigen Nachteil erblickt. Dieses Argument ist nicht nachzuvollziehen: der Beschwerdeführer scheint in der Zahlung eine Art Anerkenntnis zu erblicken, welches ihm den Rechtsschutz verschließt. Eine solche Wirkung der Zahlung ist dem Sozialversicherungsrecht im gegebenen Zusammenhang jedoch fremd.
Schlagworte
Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:AW2000080035.A01Im RIS seit
21.11.2000