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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
GGG 1984 §9 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0375Rechtssatz
Nach stRsp des VwGH sind die Justizverwaltungsinstanzen an die Entscheidungen des Gerichtes über die Bewilligung der Verfahrenshilfe gebunden und haben sie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe nicht selbstständig zu prüfen.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:2000160374.X01Im RIS seit
24.10.2001