Index
21/01 HandelsrechtNorm
BewG 1955 §12;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/16/0441 99/16/0443 99/16/0442Rechtssatz
Der VwGH vertritt in stRsp zur Bewertung eines Anteils an einer Personengesellschaft im Zusammenhang mit Vorgängen, die dem § 1 Abs 1 ErbStG unterliegen, die Auffassung, dass für die Bemessung der Steuer nicht der Einheitswert maßgebend ist. Die Bewertung richtet sich vielmehr, der Anordnung des § 19 Abs 1 legcit zufolge, nach den Vorschriften des Ersten Teiles des BewG. Wenn der Erwerbsvorgang einen Anteil an einer Personengesellschaft betrifft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, ist dieser Anteil als Bruchteil des Betriebsvermögens der Gesellschaft zu behandeln (Hinweis E 17.3.1986, 84/15/0113, VwSlg 6093 F/1986; E 21.10.1982, 81/15/0002).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1999160440.X01Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.01.2012