RS Vwgh 2000/7/11 2000/11/0163

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Veröffentlicht am 11.07.2000
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AuslBG §14e Abs1;
KFG 1967 §109 Abs12 litg;
KFG 1967 §117 Abs1;

Rechtssatz

Die Praxiszeiten im Sinne des § 109 Abs 1 lit g KFG sind zum Unterschied von den Beschäftigungszeiten nach dem AuslBG ein Element der Befähigung als Fahrlehrer und nicht bloß eine formale Voraussetzung, die gegebenenfalls (wie im Fall einer zu Unrecht erfolgten Versagung einer Aufenthaltsbewilligung für den Ausländer) fiktiv ersetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000110163.X01

Im RIS seit

31.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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