RS Vwgh 2000/7/11 2000/16/0311

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Veröffentlicht am 11.07.2000
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2000/16/0312

Rechtssatz

Der Antragsteller hat seinen Wiedereinsetzungsantrag in Hinsicht auf die Erfüllung der nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht seiner Büroangestellten zu substantiieren. Allgemeine Behauptungen genügen nicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:2000160311.X04

Im RIS seit

20.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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