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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17;Rechtssatz
Bloße Ankündigungen einer BEABSICHTIGTEN Ortsabwesenheit vermögen eine Zustellung nicht zu verhindern (vgl in diesem Zusammenhang § 17 Abs 3 letzter Halbsatz ZustG) - vielmehr kommt es allein auf die (im Nachhinein festzustellende) tatsächliche Abwesenheit von der Abgabestelle an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1996020326.X01Im RIS seit
20.11.2000